Roter Salon
Dokumentation


Antrag der Bundesregierung zum Verbot der NPD

Dokumentation

Prof. Dr. Hans Peter Bull
Schlüterstraße 28
20146 Hamburg

Dr. iur. h.c. Karlheinz Quack
Rechtsanwalt
Fasanenstraße 33
10719 Berlin

29.Januar 2001

An das
Bundesverfassungsgericht
Zweiter Senat
Schlossplatz

76131 Karlsruhe

Antrag

der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, Alt Moabit
101 D, 10559 Berlin,
Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:

1. Prof. Dr. Hans Peter Bull, Schlüterstraße 28, Hamburg
2. Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Karlheinz Quack, Fasanenstraße 33, Berlin

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD),

vertreten durch den Parteivorsitzenden Udo Voigt, Seelenbinderstr. 42, Berlin,

- Antragsgegnerin

Es wird unter Beifügung der Vollmachten beantragt, wie folgt zu erkennen:

1 . Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.

2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands und ihre Teilorganisation Junge Nationaldemokraten werden aufgelöst.

3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu schaffen.

4. Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten wird zugunsten des Bundes zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen.

5. Die Innenminister des Bundes und der Länder werden angewiesen, die Entscheidung zu vollstrecken.

Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

Zwecke und Notwendigkeit des Antrags im Kontext der Extremismusbekämpfung

B. Zulässigkeit des Feststellungsantrags

I. Parteieigenschaft der NPD

1 . Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zum Parteibegriff des Art. 21 GG
2. Die tatsächlichen Voraussetzungen bei der NPD

a) Selbsteinschätzung der NPD
b) Objektive Merkmale
c) Vergleich mit anderen Fällen

II. Verbot der Teilorganisation Junge Nationaldemokraten

C. Begründetheit des Feststellungsantrags

I. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Feststellung

1 . Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 Abs.
2 GG
2. Das Spannungsverhältnis zwischen "reiner" und "wehrhafter" Demokratie
3. Die Beeinträchtigung dieser Ordnung und die aktiv kämpferische, aggressive Haltung
4. Äußerungen der verfassungswidrigen Absichten und deren Zurechnung
5. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
6. "Konkrete Gefahr" keine Verbotsvoraussetzung
7. Verbotsentscheidung und Verhältnismäßigkeitsprinzip

II. Die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger

1. Verfassungswidrige Ziele in programmatischen Äußerungen der NPD

a) Grundsätzliche Ablehnung des "Systems"
b) Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit
aa) <../nachrichten/clear.gif> "Volksherrschaft" und Volksbegriff im <../nachrichten/clear.gif> Verständnis der NPD
bb) <../nachrichten/clear.gif> Geringschätzung von Parlamentarismus <../nachrichten/clear.gif> und Wahlrecht
cc) <../nachrichten/clear.gif> Pluralismusfeindlichkeit, Ablehnung des <../nachrichten/clear.gif> Mehrparteiensystems
dd) <../nachrichten/clear.gif> Diffamierung der Gerichte
ee) <../nachrichten/clear.gif> Herrschaft einer "Führungselite".
ff) <../nachrichten/clear.gif> Ablehnung der Medienfreiheit

c) Negation von Menschenwürde und Gleichheit der <../nachrichten/clear.gif> Individuen
d) Antisemitismus
e) Friedensfeindlichkeit, Revisionismus

2. Das aktiv kämpferische Verhalten

a) Programmentwicklung, "Kader"-Schulung und <../nachrichten/clear.gif> Netzwerkbildung
b) Die "Schlacht um die Straße"
c) Personelle Verknüpfungen mit Neonazis und <../nachrichten/clear.gif> Skinheads
d) Die "Befreiten Zonen"
e) Drohungen und Angriffe auf Gegner
f) Die Zusammenarbeit mit Straftätern

3. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus

D. Die Nebenanträge

1. Auflösung der NPD und ihrer Teilorganisationen Junge <../nachrichten/clear.gif> Nationaldemokraten und Verbot einer <../nachrichten/clear.gif> Ersatzorganisation
2. Vermögenseinziehung
3. Vollstreckung

E. Schlußbemerkungen

Begründung:

A. Einleitung: Zwecke und Notwendigkeit des Antrags im Kontext der
Mit dem "Thüringer Heimatschutz" ist die NPD in Thüringen personell eng verknüpft.

Beweis: Behördenzeugnis des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vom 26. Januar 2001, S. 3 ff., Anlage 81 jink" auf der Seite des NPD-Kreisverbands Gera zum THS, Anlage 117

Die "Skinheads Sächsische Schweiz" (siehe hierzu Seite 74 f.).

Das "Nationale und Soziale Aktionsbündnis Norddeutschland" ("Freie Nationalisten" um den Hamburger Neonazi Thomas Wulff) arbeitet anlassbezogen mit NPD und JN zusammen, z. B. durch gemeinsame Demonstrationsaufrufe.

Beweis: Aufruf der NPD und "Freier Nationalisten" zu einer (später verbotenen) Kundgebung zum 01. Mai 1999 in Bremen; Internetauszug http://freehosting.atwebjump.com/fn/fn-md/demo15.htm vom 08. April 1999 Flugblatt-Aufruf zu einer Kundgebung gegen die sog. Wehrmachtsausstellung in Hamburg zum 05. Juni 1999 (durchgeführt am 10. Juli 1999), "Die Schandausstellung kehrt zurück" "Deutsche Stimme" Nr. 8/1999, S. 10, Anlage 82

"Freie Kameradschaften" beteiligen sich ebenfalls an NPD-/JN- Demonstrationen, z. B.

Die "Kameradschaft Gera".

Beweis: Fotodokumentationen des BfV zur Veranstaltung "Wir sind ein Volk" am 12. März 2000 in Berlin und zur Demonstration "Arbeit zuerst für Deutsche" am 01. Mai 2000 in Grimma, Anlage 83

Die "Kameradschaft Karlsruhe".

Beweis: Fotodokumentationen des BfV zu der Demonstration gegen die sog. Wehrmachtsausstellung am 24. Oktober 1998 in Bonn, am 20. Februar 1999 in Saarbrücken und am 10. Juli 1999 in Hamburg, Anlage 84

Die vom Neonazi Thorsten Heise geführte "Kameradschaft Northeim". Heise selbst tritt bei NPD-/JN-Demonstrationen als Redner auf.

Beweis: Fotodokumentation des BfV zur Demonstration "Protest gegen doppelte Staatsbürgerschaft und Integration" am 02. Oktober 1999 in Köln, Monatsberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz Niedersachsen Nr. 6/1999 und Nr. 10/1999, Anlage 85

Die "Kameradschaft Treptow".

Beweis: Bericht des Landeskriminalamtes Berlin vom 29.Januar 2000, Anlage 112

Der Vorsitzende des NPD-Landesverbandes Sachsen, Petzold, bezeichnete "Freie Kameradschaften" vor dem Hintergrund eines "zweifellos bevorstehende(n) Endkampf(s)" als "Vorfeldorganisationen" für die Partei.

Beweis: "Sachsen Stimme", Ausgabe Januar - April 2000, S. 5, Anlage 86

Die Gefahr, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung von der NPD droht, ist insbesondere in der Affinität zum gewaltbereiten Skinheadspektrum zu sehen. Diese Nähe korrespondiert mit ihrer Haltung zur Gewalt. Statt sich nachhaltig von diesem Potential zu distanzieren, duldet sie diesen Personenkreis bei eigenen Veranstaltungen nicht nur ausdrücklich, sondern baut geradezu auf dessen Teilnahme.

Abgesehen von der Mitwirkung von Skinheads an NPD-Demonstrationen setzt die Partei derartige Gruppen auch gezielt als Ordner bei ihren Veranstaltungen ein. So schützten z. B. Mitglieder der "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) ausweislich deren Publikation "Froindschaft" NPDVeranstaltungen durch Ordnerdienste und unterstützten sie im Wahlkampf.

Beweis: Froindschaft-Rundbrief für die Sächsische Schweiz und Dresden", Nr. 8, Anlage 87

Zwischen der NPD in der Region Sächsische Schweiz und den SSS bestehen enge wechselseitige Beziehungen. So wurden z.B. SSS-Mitglieder auf einer NPD-Veranstaltung im Rahmen einer "Rechtsschulung" über das Verhalten im Fall einer Hausdurchsuchung unterrichtet.

Beweis: "Sächsische Zeitung" vom 08. August 2000, Anlage 88

Kennzeichnend ist, dass sich die NPD nach Aufnahme der Ermittlungen gegen die SSS wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht von den SSS distanziert hat, sondern sich bis auf die Ebene des Landesverbandes Sachsen offen mit ihnen solidarisiert hat. Das NPD-Organ "Sachsen Stimme" bekundete Sympathie für die größte sächsische Kameradschaft: "Hysterie im Elbsandsteingebirge ... ; 56 Wohnungen von vermeintlichen Angehörigen einer sogenannten Neonazi-Kameradschaft' von Kräften der Polizei durchsucht. Dabei handelte es sich um den Freundeskreis,Skinheads Sächsische Schweiz -SSS', ein Zusammenschluß von nationalgesinnten Jugendlichen im gesamten Raum Pirna-Sebnitz. ... Verhaftung entfachte eine Welle der Solidarität. ... Ein Großteil der Eltern, deren Söhne von den Haussuchungen betroffen waren, konnten nicht verstehen, warum ihre Söhne kriminalisiert wurden. ... An den Jungs sollten sich die Politiker mal ein Beispiel nehmen. Die sind im Gegensatz zu vielen anderen Jugendlichen ordentlich und diszipliniert!' ... Den Anhängern der SSS ist nichts nachzuweisen, und die gesamte Gruppe hat sich noch stärker gefestigt. Auch das Verhältnis zu den Nationaldemokraten hat sich dadurch intensiviert."

Beweis: "Sachsen Stimme" Juli - September 2000, S. 8 Anlage 89

Der NPD Kreisverband Zittau/Löbau richtete ein "Solidaritäts-Spendenkonto" für diejenigen (Mitglieder der SSS und der NPD) ein, die in die Durchsuchungsmaßnahmen einbezogen waren, um den "betroffenen Familien der noch in U-Haft sitzenden Kameraden juristisch beistehen zu können (Kaution, Anwalt)". Auf der Homepage des Kreisverbandes hieß es weiter: "Der NPD Kreisverband verurteilt das massive Vorgehen gegen politisch Andersdenkende als erneuten Beweis dafür, daß die BRD alles andere als ein Rechtsstaat ist. ... Wir fordern alle Bürger auf, ... engagiert gegen jegliche Art von Gesinnungsterror und Meinungsdiktatur von Seiten des Staates vorzugehen."

Beweis: Internetauszug des Kreisverbandes Löbau/Zittau vom 28. Juni 2000, http://home.t-online.de/home/npd-kv-loebauzittau/n30.htmi; Anlage 90

Die NPD Dresden bezeichnete die SSS auf ihrer Internetseite als "volks erhaltend".

Beweis: Internetauszug des Kreisverbandes Dresden vom 06. Juli 2000, http://www.npd-dresden.de/kv-aktuell.htm, Anlage 91

Der Geschäftsführer des NPD-Kreisverbandes Sächsische Schweiz, Uwe Leichsenring, stellte sich in einem Interview offen hinter die SSS und erklärte über seine Reaktion auf ein mögliches NPD-Verbot: "... Der Kampf (Anmerkung: um Deutschland) geht solange weiter, bis man mich mit den Füßen zuerst wegträgt. Vielleicht würde ich auch zum Frisör gehen und bei meinen Freunden von `Skinheads Sächsische Schweiz' um Aufnahme bitten."

Beweis: Skinhead-Fanzine "White Supremacy No. 3", S. 20, Anlage 92

Angehörige des "SelbstSchutz Sachsen-Anhalt" fungierten am 29. Januar 2000 für die NPD in Berlin am Brandenburger Tor sowie am 27. Februar 2000 in Magdeburg als Ordner. In Magdeburg rekrutierte sich der "Ordnerdienst SelbstSchutz Sachsen-Anhalt" teilweise aus Mitgliedern der am 12. September 2000 verbotenen Skinheadbewegung "Blood u. Honour Division Deutschland" (BuH).

Beweis: Bericht des Landeskriminalamtes Magdeburg vom 01. März 1999, Fotodokumentation des BfV zur NPD-Kundgebung am 27. Februar 1999, Bildaufzeichnung der Polizei vom 27. Februar 2000, Anlage 93 Darüber hinaus beteiligten sich Bu.H-Mitglieder an zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen der NPD:

- am 24. Oktober 1998 in Bonn

Beweis: Vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 94

- am 30. Januar 1999 in Kiel

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour" - Division Deutschland, Nr. 7, S. 48/49, Der Bu.H-Aktivist Dieter Riefling: vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 95

- am 10. April 1999 in Berlin (Bu.H-Sektionen Berlin, Brandenburg, Südbrandenburg, Thüringen)

Beweis: Meldung des Landeskriminalamtes Berlin vom 10. April 1999, Anlage 96

- am 17. April 1999 in Magdeburg

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood u. Honour"-Division Deutschland, Nr. 8, S. 19, Vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 97

- am 17. April 1999 in Frankfurt/Oder

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour"-Division Deutschland, Nr. 8, S. 21, Anlage 98

- am 08. Mai 1999 in Neuhaus (Sandro-Weilkes-Gedächtnismarsch Beweis: Bericht von zwei Mitgliedern ("Kata & Zimbo") der B&H-Sektion Thüringen, veröffentlicht auf der Homepage von B&H Deutschland unter hftp://www.geocities.com/TheTropics/Bay/9720/Demos.html, Ausdruck vom 20. Juli 2000, Anlage 99

- am 24. Mai 1999 in Berlin

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour" - Division Deutschland, Nr. 8, S. 18, Anlage 100

- am 05. Juni 1999 in Ludwigslust

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour"-Division Deutschland, Nr. 8, S. 33, Anlage 101

- am 10. Juli 1999 gegen die sog. Wehrmachtsausstellung in Hamburg

Beweis: Vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 102

- am 06. November 1999 in Rosenheim

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour"-Division Deutschland, Nr. 9, S. 63, Anlage 103

- am 29. Januar 2000 in Berlin

Beweis: Publikation "Die Stimme der Bewegung" von "Blood & Honour"-Division Deutschland, Nr. 9, S. 49, Anlage 104

- am 25. März 2000 in Salzwedel

Beweis: Vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 105

- am 17. Juni 2000 in Görlitz

Beweis: Vom BfV erstellte Fotodokumentation, Anlage 106

Die organisatorische Zusammenarbeit der NPD mit rechtsextremistischen Skinheads findet auf unterschiedlichen Ebenen statt. Innerhalb der Partei machen Skinheads nach Angaben des Parteivorsitzenden Voigt bundesweit fünf bis zehn Prozent aus -bei Schwankungen zwischen den einzelnen Landesverbänden.

Beweis: "Hamburger Sturm", Herbst 1999, S. 55, Anlage 64

Die Verbindung der NPD und ihrer Landesorganisationen zu "Freien Kameradschaften" und zur Skinheadszene lässt sich auch an den zahlreichen Hinweisen ("links") auf Homepages der Partei auf die entsprechenden Seiten ("websites") dieser Gruppierungen ablesen.

Beweis: Internetausdrucke mit "links", Anlage 107

In der Skinhead-Szene zeigen die Integrationsbemühungen der NPD Wirkung. Dies belegen deutlich Aussagen der Berliner Skinhead-Band "Landser", die wegen ihrer rassistischen und volksverhetzenden Liedertexte eine exponierte Bedeutung innerhalb der Skinhead-Szene besitzt. Im Rahmen eines Interviews in der szeneführenden Publikation der verbotenen "Blood & Honour Division Deutschland" äußert "Landser": "Das Verdienst der NPD ist im Moment, die freien Kräfte zu vereinen ... Die NPD ist die einzige überhaupt noch wählbare Partei

Beweis: "Die Stimme der Bewegung" von B&H-Division Deutschland, Nr. 8, S. 31, Anlage 108

Innerhalb der B&H-Mitgliederschaft wurde zur Unterstützung und Wahl der NPD aufgerufen, "weil sich in dieser Partei seit einigen Jahren inhaltlich und organisatorisch ein Wandel vollzieht ... Ist es doch der NPD gelungen, in relativ kurzer Zeit von einem Altherrenklub, der sich nur in parteichinesisch und stammtischpatriotisch artikulieren konnte, zu einer vorwärtsgewandten, nationalen, radikalen und sozialistischen Partei zu werden. ... auch und gerade die Jugend, ist eingeladen, daran mitzuwirken ... Das, und publikumswirksame Auftritte machen die NPD eben zur einzigen wählbaren Alternative gegenüber dem bankrotten Multi-Kulti-System. Dementsprechend kann es nur heißen: Unterstützt die NPD bei Veranstaltungen und wählt sie bei zukünftigen Wahlen!"

Beweis: "Die Stimme der Bewegung" von B&H-Division Deutschland, Nr. 7, S. 15, Anlage 109

Auch die NPD bietet immer wieder Belege für den Wert, den sie der B&H-Bewegung im Rahmen ihrer Gesamtstrategie beimisst. So konnte eine Presseerklärung der B&H-Sektion Weser-Ems vom 23. Juli 2000 über den Faxanschluss des NPD-Landesverbandes Bremen versandt werden.

Beweis: B&H-Presseerklärung mit Faxkennung NPD-Bremen/Wrieden, Anlage 110

Über Anzeigen in B&H-Publikationen warb die NPD ihrerseits innerhalb der Skinheadszene für eine Teilnahme an ihren Demonstrationen.

Beweis: "Die Stimme der Bewegung" von B&H-Division Deutschland, Nr. 9, S. 117, Anlage 111

Darüber hinaus existieren Kontakte der NPD auch zu rechtsextremistischen Skinheads, die nicht in der verbotenen B&H-Bewegung organisiert sind. Eine Form der Zusammenarbeit ist z. B. die Teilnahme an Demonstrationen der NPD. Mitglieder der Skinhead-Bewegung "Hammerskins" nahmen an der NPD-Demonstration am 29. Januar 2000 in Berlin teil.

Beweis: Bericht des Landeskriminalamts Berlin vom 29. Januar 2000, Anlage 112

In einer Mailbox-Info "/NLN/AKTUELL/TERMINE (Alle)" vom 12. Juli 1998 wird auf eine Demonstration der NPD am 01. August 1998 in Neustrelitz hingewiesen, die von den "Hammerskins" und "Freien Kameradschaften" unterstützt würde. Als Kontaktadresse wird der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Strelitz angegeben.

Beweis: E-Mail vom 12. Juli 1998, Anlage 113

Zahlreiche Verbindungen bestehen zum "Skingirl Freundeskreis Deutschland" (SFD)

Der SFD wurde unter der ursprünglichen Bezeichnung "Skingirlfront Deutschland" am 31. Dezember 1990 in Berlin gegründet und 1995 umbenannt. Maßgebliche Führungspersonen unterhielten Kontakte zu ehemaligen Angehörigen neonazistischer Vereinigungen u. a. der verbotenen FAP und der verbotenen Wiking Jugend e. V. (WJ). Nach Eigendarstellung im Internet hat sich der SFD etwa Anfang November 2000 selbst aufgelöst.

Beweis: Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 28. August 2000, Internetausdruck http://www.s-f-d.de/ vom 15. Dezember 2000, Anlage 114

Das Vorstandsmitglied des NPD-Landesverbandes Bayern, Katja Beier war Mitglied des SFD.

Beweis: Übersicht der Vorstandsmitglieder in der vom Bundeswahlleiter am 01. November 2000 veröffentlichten Fassung, Anlage 1, Mitgliederliste des SFD, die am 20.10.1999 bei einer Hausdurchsuchung vorgefunden wurde, Anlage 115 Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 28. August 2000, Anlage 114

Die stellvertretende Vorsitzende des NPD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg Stella Schweigert, geb. Palau, war Mitglied des SFD.

Beweis: Übersicht der Vorstandsmitglieder in der vom Bundeswahlleiter am 01. November 2000 veröffentlichten Fassung, Anlage 1 "Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg" Nr. 1/2000, S. 2, Anlage 116 Mitgliederliste des SFD, Anlage 115

Das für die Abteilung Personal (Mitgliederverwaltung) und die Interessentenverwaltung für Berlin des NPD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zuständige NPD-Mitglied Claudia Jäppelt war Mitglied des SFD.

Beweis: "Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg" Nr. 1/2000, S. 2, Anlage 116 Mitgliederliste des SFD, Anlage 115

Auf seiner Homepage verweist der NPD-Kreisverband Gera mit einem "link" u.a. auf den SFD.

Beweis: Internetausdruck vom 09. November 2000 aus http://private.addcom.de/npdqera/inhalt.htm, Anlage 117

An der NPD-Demonstration am 29. Januar 2000 nahm der "Nationale Sanitätsdienst Das braune Kreuz' " teil, der dem "Skingirl Freundeskreis Deutschland" zuzurechnen ist.

Beweis: Bericht des Landeskriminalamts Berlin vom 29. Januar 2000, Anlage 112

Laut einer vom NPD-Kreisverband Rhein/Sieg im Internet veröffentlichten Selbstdarstellung versteht sich "Das braune Kreuz" als "Initiative, die aus dem SFD mit großer Unterstützung freier Kameradschaften und der NPD hervorgegangen ist, ..."

Beweis: Internetausdruck: http://www.netcologne.de/-ncosterdo/1047.htm vom 15. September 1999, Anlage 118

In gleichlautenden Artikeln im "Hamburger Sturm" und im "Zentralorgan" wünscht das "braune Kreuz" allen Kameraden ein erfolgreiches neues Kampfjahr!" Für die "vielseitige Unterstützung" wird unter anderem der JN/NPD, dem NPD-Kreisverband Lüneburg und der NPD Uecker-Randow gedankt.

Beweis: "Hamburger Sturm", Frühjahr 2000, S. 47, "Zentralorgan", Nr. 9, Frühjahr 2000, S. 2, Anlage 119

Die NPD unterhält zahlreiche Kontakte zu weiteren organisatorischen Zusammenschlüssen auf regionaler und lokaler Ebene, z. B. zu den White Terror Skins (WTS). Die WTS veranstalten rechtsextremistische Skinhead-Konzerte, so z. B. am 08. Mai 1999 in Zschortau.

Beweis: Skinhead-Fanzine "Der Foiersturm", Nr. 7, S. 34, Anlage 120

Der Beisitzer im NPD-Landesverband Sachsen, Dirk Amende, ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Mitglied der WTS und wichtige Bezugsperson innerhalb der Skinhead-Szene.

Beweis: Behördenzeugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vom 14. September 2000, Anlage 121, Übersicht der Vorstandsmitglieder in der vom Bundeswahlleiter am 01. November 2000 veröffentlichten Fassung, Anlage 1

Auch nach dem Beginn der öffentlichen Diskussionen um ein Verbot der NPD im Sommer 2000 bekräftigte der NPD-Bundesgeschäftsführer Ulrich Eigenfeld die Akzeptanz von Skinheads als natürlichen Bündnispartnern der NPD: "Die Partei öffnet sich allen Kräften, die die Zukunft Deutschlands im Blick haben."

Beweis: "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 7. September 2000, Anlage 122

d) Die "Befreiten Zonen"

Das Konzept der "Befreiten Zonen" wurde erstmals in einer Veröffentlichung des Nationaldemokratischen Hochschulbundes (NHB) aus dem Jahre 1991 vorgestellt. Es heißt dort grundlegend:

"Einmal ist es die Etablierung einer GEGENMACHT. Wir müssen Freiräume schaffen, in denen WIR faktisch die Macht ausüben, in denen WIR sanktionsfähig sind, d. h. WIR bestrafen Abweichler und Feinde, WIR unterstützen Kampfgefährtinnen und -gefährten ( ... ). Befreite Zonen sind sowohl Aufmarsch- als auch Rückzugsgebiete für die Nationalisten Deutschlands."

Beweis: "Revolutionärer Weg konkret: SCHAFFT BEFREITE ZONEN!" in: Vorderste Front. Zeitschrift für politische Theorie & Strategie, hrsg. vom NHB, Nr. 2, Juni 1991, S. 4 f., Anlage 57

Der Begriff ist allerdings mehrdeutig. Er bezeichnet einerseits virtuelle Zonen, die durch Vernetzung von Mitgliedern und Sympathisanten, durch Nutzung von Freiräumen im Internet und durch Kontakte innerhalb der Musikszene entstehen, andererseits Räume, Gebäude, Ortsteile und ganze Städte, in denen Rechtsextremisten sich entfalten und "ungestört demonstrieren und Info-Stände abhalten können", die "Konterrevolutionäre" aber "dies genau nicht tun können".

Beweis: wie zuvor, S. 6

Alle anderen sollen damit eingeschüchtert und verängstigt werden. Das aktiv kämpferische und aggressive Element des Begriffs der "befreiten Zonen" wird aus einer Äußerung des sächsischen NPD-Landesvorsitzenden Winfried Petzold deutlich: Es sei eine "Kultur des nationalen Widerstands" entstanden. Für viele Jugendlichen bedeute es "Teil der eigenen Identität, Rennicke, `Landser' oder `Sturmtrupp' zu hören, einen deutschen Kurzhaarschnitt zu tragen und sich im NPD-Umfeld zu engagieren". Gegenwärtig entstünden in vielen Regionen "Mitteldeutschlands" nationale Szeneläden, die nebenbei als Treffpunkte dienten. Folglich bildeten sich im Umfeld solcher Stätten "national befreite Zonen" heraus. Petzold ruft dazu auf, Strukturen zu schaffen, die "ein Oberleben deutschdenkender Menschen in der Zukunft unter vielleicht noch schwereren Bedingungen" ermögliche. ( ... ) Der "zweifellos bevorstehende Endkampf" bedürfe "gut geschulter politischer Soldaten", die aus voller Überzeugung bereit seien, "im Notfall alles zu opfern, ja das Letzte zu geben".

Beweis: "Sachsen Stimme", Jan.-April 2000, S. 5 f., Anlage 86

Konkret heißt es in dem o. g. Strategiepapier des NHB weiter: "Aus militanter Sicht befinden wir uns dann in einer BEFREITEN ZONE, wenn wir nicht nur ungestört demonstrieren und INFO-Stände abhalten können, sondern die Konterrevolutionäre dies genau nicht tun können. ... Es genügen zehn oder zwölf entschlossene Revolutionäre und WIR bestimmen, was aus militanter Sicht in Leipzig angesagt ist und was nicht."

Beweis: "Revolutionärer Weg konkret: SCHAFFT BEFREITE ZONEN!" in: Vorderste Front. Zeitschrift für politische Theorie & Strategie, hrsg. vom NHB, Nr. 2, Juni 1991, Anlage 57, S. 6

Neben der Schaffung solcher Räume sieht der Verfasser noch andere Möglichkeiten. Dabei sollen nationalistische Kräfte in "Wohngebieten" soziale Kompetenzen erwerben:

"Beispiele: Alten Leuten kann man beim Ausfüllen von Formularen helfen, sie beim Einkauf unterstützen, man kann Babysitter bei arbeitenden Ehepaaren oder alleinstehenden Müttern spielen, man kann den Garten in Ordnung bringen, die Straßen sauber und durch regelmäßige Nachtpatrouillen sicher halten. ... Man muß so handeln, dass man in einem Meer der Sympathie schwimmt, daß die `normalen' Bewohner für uns `die Hand ins Feuer legen'."

Beweis: wie zuvor

Unbeschadet der unterschiedlichen Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung bemüht sich die Partei erkennbar, das Konzept systematisch und planvoll umzusetzen. Unter dem Titel "Befreite Zonen schaffen" heißt es:

"Ziel unserer Anstrengungen kann im Augenblick nicht die `Kontrolle' über einen ganzen Stadtteil oder ein Wohngebiet sein. ... Vorläufiges Etappenziel ist die Erfassung der strategischen und taktischen Möglichkeiten innerhalb der Großstadt und die Nutzung dieser Daten. Dies alles sind Informationen, die professionell und nachrichtendienstlich ausgewertet und in entsprechend gegliederten Dossiers hinterlegt werden müssen, um bei kurzfristigen Bedarfsfällen diese Informationen umgehend zur Verfügung zu haben."

Beweis: "Südwest Stimme", Nr. 3/1998, S. 14, Anlage 123

Steffen Hupka bezeichnete es als vordringliche Aufgabe, "befreite Zonen" zu schaffen, die sowohl als materielle Basis wie auch als "moralische und seelische Kraftquelle" dienen sollten. Man habe dabei die "Gesetze der Machtergreifung" zu beachten.

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 11/1999, S. 18, Anlage 124

Der Anspruch, "Befreite Zonen zu schaffen" geht über ein rein konzeptionelles Stadium hinaus.

Die NPD ist bemüht, derartige Regionen - bisher im Sinne von begrenzten Objekten ("Szeneläden") - aufzubauen, in denen Rechtsextremisten unter sich sind. Vom Zustand der Eroberung der Hoheit über Gebiete kann noch nicht gesprochen werden. Allerdings bergen schon allein die konzeptionellen Vorstellungen darüber und die Versuche des Aufbaues derartiger Zonen eine Gefahr für den Staat, da sie auf eine Unterminierung hoheitlicher Rechte hinauslaufen. In vielen Fällen ist es tatsächlich gelungen, "Angsträume" zu schaffen, z.B.: Wurzen (Sachsen) war in der Vergangenheit Schauplatz für Straftaten von Rechtsextremisten. Als sich der NPD-Kreisverband in Wurzen gründete, fand die Szene einen organisatorischen Rückhalt. Die NPD bemühte sich tatsächlich, mit dem Aufbau ihres "Jugendzentrums" eine Region (hier ist allerdings nur eine begrenzte Lokalität als Region anzusehen) zu schaffen, die der Definition einer "national befreiten Zone" entsprach. Der Versuch scheiterte. Das Objekt wurde nach einer baupolizeilichen Schließung aufgegeben. NPD-Mitglieder agieren nach wie vor in Wurzen.

Beweis: Schreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vom 22.12.2000, Anlage 125

Ein weiteres Beispiel dafür, wie die NPD konkret versucht, im lokalen Bereich eine dominante Rolle zu erlangen, ist der Szenetreff "Bunker" in Neuruppin (Brandenburg). Vor seiner Schließung im März 2000 war er seit längerem als Treff unorganisierter und später auch organisierter Rechtsextremisten bekannt. Personen, die auch im "Bunker" verkehrten, sind der NPD beigetreten.

Die NPD förderte die Entwicklung um den "Bunker'. Dies belegt folgende Veranstaltung: Am 01.12.2000 hat die Polizei in Neuruppin einen unangemeldeten Aufzug von etwa 60 Personen, die nach ihrem Äußeren der rechtsextremistischen orientierten Szene zugeordnet wurden, aufgelöst. Die Demonstrationsteilnehmer erklärten, mit dieser Aktion auf das Problem fehlender Räume für "rechte" Jugendliche in Neuruppin aufmerksam machen zu wollen. Als Verantwortlicher des Aufzugs gab sich Renald Christopeit, Vorsitzender des NPD-Kreisverbands, zu erkennen. Die NPD hat mit dieser Aktion für die Interessen der durch die "Bunker"-Schließung betroffenen rechtsextremistisch orientierten Szene und den Verein "Jugendtreff e. V." Partei ergriffen.

Beweis: Schreiben des Innenministeriums Brandenburg vom 22. Januar 2001, Anlage 126

Einzelheiten über "von Rechtsextremisten dominierte Räume/,Angsträume' und die Beziehungen der NPD dazu" können von Sachverständigen dargelegt werden.

Beweis: Anhörung der Sachverständigen

- Prof. Dr. Hajo Funke, Otto-Suhr-Institut, FU Berlin,

- Bernd Wagner, Leiter des Zentrums Demokratische Kultur, Berlin

e) Drohungen und Angriffe auf Gegner

Dem Konzept der "befreiten Zonen" wohnt in seiner realräumlichen Variante bereits ein Element von Drohung mit Gewalt oder Ausübung zumindest psychischer Gewalt inne:

In einer allgemeinen Form wird zur Anwendung von Gewalt gegen alle möglichen Feinde aufgerufen, so in einer Wahlkampfrede des Bundesvorsitzenden Udo Voigt vor Skinheads, die in der ZDF-Sendung "Kennzeichen D" am 2. September 1998 dokumentiert wurde:

"Kameradinnen und Kameraden, wenn damals Deutschland in Gefahr gewesen wäre, hätte ich auch als Vierzehnjähriger, wenn es hätte sein müssen, die Waffe in die Hand genommen, um mein Vaterland zu verteidigen. Und das erwarten wir von Euch auch. Deutschland ist in Gefahr! Deutschland wird von allen Seiten heute angegriffen."

Beweis: Aufzeichnung "Kennzeichen D" vom 02.09.1998, Anlage 127, Video wird nachgereicht

Insbesondere wird Gegnern der NPD Rache angedroht:

So äußerte der damalige NPD-Landesvorsitzende für Berlin und Brandenburg: "Auch in der Politik sind schon über Nacht aus Jägern Gejagte geworden. Nationaldemokraten verfügen zwar über keine Zersetzungs- oder Spitzelabteilung, wohl aber über ein gutes Gedächtnis."

Beweis: "Zündstoff. Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg", Ausgabe 3/1997, S. 2, Anlage 128

In einem Artikel der NPD-Publikation "Sachsenspiegel" äußerte sich ein "REBELL" im April 1998 zu den Veranstaltern der sogenannten Wehrmachtsausstellung":

"Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen? Und solchen Gestalten geben die Medien noch Gelegenheit, im Fernsehen aufzutreten, um unsere Volksseele noch mehr zu vergiften. Aber ALLEN, die sich jetzt mit schuldig machen sei gesagt: ,Einst kommt der Tag X!"'

Beweis: "Sachsenspiegel - Informationen für Deutsche", Nr. 3, April 1998, Seite D., Anlage 129

Das damalige Mitglied des NPD-Bundesvorstandes Gregor Janik erklärte 1998, "daß es, wenn die NPD einmal an der Macht sei, ein Tribunal geben werde gegen jene, die jetzt der Bewegung schaden."

Beweis: "Sächsische Zeitung" vom 02. September 1998, Anlage 130

Der Bundesvorsitzende drohte: "Die NPD ... wird auch die zur Rechenschaft ziehen, die sich am Wohl des Volkes vergangen haben".

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 9/1996, S. 2 (B), Anlage 37

Wie sich die NPD diese "Rechenschaft" vorstellt, belegt folgende Äußerung des JN-Bundesvorsitzenden Sascha Rossmüller im Rahmen einer Demonstration des NPD-Bezirksverbandes Mittelfranken in Nürnberg am 05. Juni 1999: "Dereinst werden andere in Nürnberg hängen"

Beweis: Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 08.09.2000, Anlage 131

Derselbe Redner forderte auf einer NPD-Veranstaltung am 18. Juni 1998 in Kulmbach die Todesstrafe für Politiker, weiche "das Volk verraten" haben. Wörtlich sagte er:

"Keiner von diesen wird uns entkommen, dafür werden wir schon sorgen. Alle Flughäfen und Wege, die aus dem Land führen, werden dicht gemacht. Anschließend wartet der Strang!"

Beweis: Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 07.09.2000, Anlage 132

f) Die Zusammenarbeit mit Straftätern

Die NPD unterhält weitreichende und intensive Beziehungen zu einer Vielzahl von Personen, die entweder bereits wegen Straftaten - vor allem solchen der Körperverletzung, des Landfriedensbruchs, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Volksverhetzung - bestraft worden sind oder gegen die entsprechende Ermittlungsverfahren laufen. Auch unter den Mitgliedern der NPD befinden sich zahlreiche Beschuldigte; Ermittlungsverfahren gegen NPD-Mitglieder und -Anhänger sind in den letzten Jahren vermehrt eingeleitet worden. Zu erwähnen sind auch nochmals die Gewaltandrohungen gegen politische Gegner.

Dazu folgt eine Übersicht zu den Straftaten im Umfeld der NPD (Stand: 31. Dezember 2000), die nicht einmal anschließend ist.

In Wahrheit sind im Zeitraum von 1996 bis 2000 insgesamt 778 Ermittlungsverfahren, z. T. in Tatkomlexen, anhängig gemacht worden, davon 423 gegen NPD-Mitglieder. 594 Verfahren sind gegenwärtig anhängig, davon 269 gegen NPD-Mitglieder. 184 sind durch Verurteilungen abgeschlossen, davon 154 gegen NPD-Mitglieder.

Ins Gewicht fallen dabei besonders folgende Fälle aus jüngster Zeit:

Anlässlich einer Gedenkveranstaltung am 09. Juli 2000 am Mahnmal der Gedenkstätte des KZ Kemna griffen etwa 15 z. T. vermummte Täter die Teilnehmer an, bewarfen sie mit Steinen und schlugen mit Schlagstöcken auf die Opfer ein. Fünf Täter waren zum Tatzeitpunkt Mitglieder der NPD. Zwei haben die Mitgliedschaft während des laufenden Strafverfahrens gekündigt. Gegen drei Täter, von denen zwei zur Tatzeit Mitglied der NPD waren, einer Symphatisant, erging am 10. August 2000 ein Urteil (jeweils Jugendstrafe von 7 Monaten). Das Jugendschöffengericht Wuppertal hat die Verantwortlichkeit der NPD wie folgt ausgesprochen: "Während ihrer Verbundenheit mit der NPD wurde bei allen drei Angeklagten neo-nationalsozialistisches Denken vertieft und jeweils Gewaltbereitschaft - auch gegen Autonome - gefördert.

Beweis: Urteil des Jugendschöffengerichts Wuppertal vom 10. August 2000, Urteilsumdruck, S. 8, Anlage 133

Das Landgericht Wuppertal hat Thorsten Crämer, Bundesschulungsleiter der JN, Beisitzer im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen, NPD und JN, am 10. Januar 2001 als "Rädelsführer" des oben beschriebenen Oberfalls zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Den stellvertretenden Vorsitzenden des JN-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Nico Wedding, hat das Landgericht Wuppertal zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Ein alkoholisiertes NPD-Mitglied verübte am 04. August 2000 einen Brandanschlag auf ein leerstehendes, von Obdachlosen bewohntes Haus in Wismar. Im Oktober 2000 ist er aus der NPD ausgetreten. Der 21-jährige legte ein Geständnis ab und gab als Motiv an, die im Objekt "hausenden Obdachlosen sollten arbeiten gehen". Das Landgericht Schwerin hat das ehemalige NPD-Mitglied des versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt.

Das Jugendschöffengericht Eisenach hat am 16. Januar 2000 ein 16-jähriges JN-Mitglied wegen eines Sprengstoffanschlags auf einen türkischen Imbiss im August 2000 in Eisenach zu 8 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Am 10. Januar 2001 durchsuchte die Polizei auf der Grundlage eines Amtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Göteborg die Wohn- und Geschäftsräume von sechs Personen im Raum Niedersachen und Nordrhein-Westfalen, darunter mehrere JN-Funktionäre, u. a. der ehemalige Vorsitzende der JN Niedersachsen, Danny Marquard und Jörn Peters, Beisitzer im Landesvorstand der JN. Es konnten über 5.000 Tonträger mit rechtsextremistischen Liedertexten sowie umfangreiches Propagandamaterial sichergestellt werden. Ein JN-Aktivist aus Leer produziert rechtsextremistische Tonträger und betreibt einen CD-Vertrieb mit internationalen Kontakten.

Beweis: Meldung der Pl Aurich vom 11.01.2001, Anlage 134, Übersicht der Vorstandsmitglieder in der vom Bundeswahlleiter am 01. November 2000 veröffentlichten Fassung, Anlage 1

3. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus

Die führenden Personen der NPD sind zwar keine Mitglieder der nationalsozialistischen Partei gewesen, sie sind überwiegend erst nach 1945 geboren, aber sie vertreten dieselben Vorstellungen von einer rassisch oder "kulturell" (s. oben C. II. 1. b) aa), Seite 41 ff.) geprägten "Volksgemeinschaft", schwärmen in derselben Weise von der Wiederherstellung des deutschen "Reiches" zu Lasten der Nachbarvölker (s. oben C. II. 1. e), Seite 57 ff.) und propagieren aufgrund derselben Verschwörungstheorien über das "internationale Judentum" denselben aggressiven Antisemitismus (der sie zum Bestreiten oder Verharmlosen der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen veranlasst) (siehe oben C. II. 1. d), Seite 53 ff.). Sie äußern Verehrung für führende Vertreter des NS-Regimes, feiern das Gedenken an sie und benutzen Formensprache, Begriffe und Kennzeichen der NSDAP sowie ihrer Nebenorganisationen, insbesondere der Waffen-SS, Sie diffamieren die Institutionen des Parlamentarismus, die demokratischen Parteien und ihre Politiker in derselben Weise, wie die Nationalsozialisten die Weimarer Republik und ihre Repräsentanten verunglimpft haben (vgl. oben C. II. 1. b) bb), cc), und dd), Seite 43 ff.), und bedrohen alle Gegner mit gewalttätiger Rache.

Über die in den vorigen Abschnitten bereits angegebenen Belege hinaus lässt sich die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus noch wie folgt illustrieren:

" In der derzeitigen Führungsgruppe der JN gebe es keinen einzigen Demokraten, sondern nur Nationalsozialisten, die aber auch alle erkannt hätten, dass nur an die Macht kommen kann, wer sich als Demokrat verkauft, und zwar als der beste von allen. Wie dies auch Hitler auf dem Wege zu seiner Machtergreifung getan habe, müsse der Feind mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden. Die Vorgehensweise Hitlers müsse da nur nachgeahmt werden."

Beweis: Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 07.09.2000, Anlage 132

Joseph Goebbels hatte seinerseits bereits zum Einzug der Nationalsozialisten in den Reichstag 1928 deren Strategie wie folgt beschrieben ("Was wollen wir im Reichstag?", in Der Angriff, 30. April 1928, S. 1 f.):

"Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre Sache. ... Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. Wenn es uns gelingt, bei diesen Wahlen sechzig bis siebzig Agitatoren und Organisatoren unserer Partei in die verschiedenen Parlamente hineinzustecken, so wird der Staat selbst in Zukunft unseren Kampfapparat ausstatten und besolden. ... Auch Mussolini ging ins Parlament. Trotzdem marschierte er nicht lange darauf mit seinen Schwarzhemden nach Rom ... Man soll nicht glauben, der Parlamentarismus sei unser Damaskus. ... Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir. Jetzt seid Ihr nicht mehr unter Euch! Und so werdet Ihr keine reine Freude an uns haben!"

Die NPD offenbart in ihren im aktuellen Parteiprogramm von 1996 dargelegten Grundgedanken eines lebensrichtigen Menschenbildes", sowie dem Primat der Volksgemeinschaft vor dem Individuum eine deutliche Affinität zur Ideologie des Nationalsozialismus. Diese Wesensverwandtschaft zeigt sich zudem in ihren Publikationen und Äußerungen ihrer Funktionäre.

So nennt die NPD 1995 in einer als "Nationaldemokratisches Manifest' bezeichneten, im Mitteilungspapier des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen abgedruckten Selbstdarstellung die "Neuvereinigung zu einem DEUTSCHEN REICH" als "höchstes Ziel".

Beweis: "Deutsche Zukunft - Landesspiegel Nordrhein-Westfalen", Nr. 9/1995, S. 19, Anlage 135

Den JN-Thesen zum zentralistischen Staatsaufbau" vom Juli 1998 zufolge soll das "Neue Reich" ein Staat mit einer "unbedingten und starken Zentralgewalt" sein. Ein Zentralparlament soll "die organisatorische und politische Oberhoheit und -aufsicht" über das gesamte Reich und seine Organisationen erhalten. Alles, was den "Bestand des Reiches und der deutschen Volksgemeinschaft" beträfe, bleibe " in den festen Händen der Zentralgewalt". In den "Thesen" heißt es weiter:

"Die Verwaltungsgrenzen der Reichsgaue ... müssen mit den Stammesgrenzen deckungsgleich sein"

Beweis: JN-Thesenpapiere, Anlage 31, S. 9 (zu 2.), S. 10 (zu 6. und 7.)

Hier wird die Anlehnung der JN-Thesen an das NSDAP-Parteiprogramm von 1920 besonders deutlich. So forderte das Parteiprogramm unter Punkt 25 die Schaffung einer starken Zentralgewalt des Reiches sowie "unbedingte Autorität des politischen Zentralparlaments über das gesamte Reich und seine Organisationen im allgemeinen".

Darüber hinaus forderte der Bundesvorsitzende in seiner Rede am 1. Mai 1998 in Leipzig die "Überwindung der kapitalistischen Zinswirtschaft".

Beweis: "Deutsche Stimme EXTRA", Nr. 5/1998, S. 1, Anlage 136

Er lehnt sich hier offensichtlich an die Forderung in Punkt 11 des Parteiprogramms der NSDAP von 1920 nach "Brechung der Zinsknechtschaft" an.

Außerdem bekannte Voigt, für die Partei seien

"Solidarprinzip, Volkssozialismus, gemeinsame ethnische und kulturelle Entwicklung und eine raumorientierte Volkswirtschaft ( ... ) untrennbar mit dem Begriff der Volksgemeinschaft verbunden".

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 8/2000, S. 2, Anlage 137

1998 bekräftigte der Bundesvorsitzende laut Mitteilungsblatt des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern anlässlich des Bundesparteitages die "Forderung zum Aufbau des deutschen Reiches", das sich "von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt" erstrecken solle.

Beweis: "Der Kamerad - Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern", Nr. 1/1998, S. 11, Meldung des Bayerischen Landeskriminalamts vom 08.02.1998, S. 4, Anlage 55

Vor dem Bundesparteitag am 18./19. März 2000 in Mühlhausen (Bayern) appellierte Voigt erneut an die Delegierten: "Das Reich ist unser Ziel, die NPD ist unser Weg!"

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 4/2000 S. 4, Anlage 138

Anfang 1996 gab das jetzige Mitglied des NPD-Bundesvorstandes Holger Apfel laut NPD-Publikation "Einheit und Kampf" für die Funktionäre bzw. Aktivisten der JN das von der "Sturmabteilung" (SA) der NSDAP geprägte Leitbild vom "politischen Soldaten" aus. Damit führte er in die politische Arbeit der Organisation ein deutlich militantes und martialisches Vorbild ein.

Beweis: "Einheit und Kampf - Das Systemalternative Nachrichtenmagazin", Anlage 139 und zur entsprechenden NS-Terminologie, Anlage 22, S. 553 f.

In einem in einer NPD-Publikation veröffentlichten Artikel wird der angebliche Untergang des Sozialstaates beschrieben und dabei der NS-Begriff "Endlösung" benutzt:

"Die Endlösung der deutschen Frage steht vor der Tür."

Beweis: "Niedersachsen-Spiegel", Nr. 2/1996 S. 12, Anlage 140 und zur entsprechenden NS-Terminologie, Anlage 22, S. 147

Der JN-Landesverband Berlin-Brandenburg gibt in Anlehnung an den SA-Kontext die Publikation "Jungsturm. Das Kampfblatt der Berliner und Brandenburger JN" heraus. In einer 1998 erschienenen Ausgabe wird darin von einem gemeinsamen Abend in einem der "Sturmlokale" berichtet.

Beweis: "Jungsturm. Das Kampfblatt der Berliner und Brandenburger JN", Anlage 141 und zur entsprechenden NS-Terminologie, Anlage 22, S. 597

Alexander von Webenau, damaliger Vorsitzender des NHB und Mitglied des Bundesparteivorstandes der NPD, schreibt: "Wir Deutschen Sozialisten wollen aber eine Volksgemeinschaft, die frei von Standes- und Klassendünkel ist. Bei uns gibt es nur den deutschen Arbeiter der Faust und den deutschen Arbeiter der Stirn"

Beweis: "Der Aktivist - Mitgliederzeitschrift der JN", Nr. 1/1998, S. 12, Anlage 142 und zur entsprechenden NS-Terminologie, Anlage 22, S. 40 u. S.654

In ihrem Kampf gegen die freiheitliche Ordnung greift die NPD systematisch auf NS-Vokabular zurück. Sie kämpft gegen das "System" und verwendet damit jenen Begriff, den die NSDAP bereits zur Diffamierung der Weimarer Republik eingesetzt hatte. Die NPD spricht davon, dass die "Politiker des Bonner Systems" ihre Institutionen und Handlungen, den "strategischen Zielen der Kriegsgewinnler" untergeordnet hätten und für "Systempolitiker" das Volk nur noch "Mittel zum Zweck" sei. NS- Terminologie sind in diesem Sinne weiter die von der NPD benutzten Begriffe "Systempresse" und Systemparteien" (vgl. Anlage 22).

Die Wesensverwandtschaft der NPD zum Nationalsozialismus zeigt sich ferner in der "selbstgefälligen Übernahme der Rolle des Staatsfeindes" (vgl. BVerfGE 2, 1 [69]), wie sie z.B. in einer Rede von Holger Apfel zum Ausdruck kommt:

"Wir, der nationale Widerstand, sind die einzige wirkliche Weltanschauungsbewegung in der bundesdeutschen Parteienlandschaft, mit der NPD als die organisierte Partei, die das politische System in der BRD auf die Wurzel bekämpft, auf die Wurzel ablehnt. Ja, liebe Freunde, wir NPD sind stolz darauf, dass wir alljährlich in den bundesdeutschen Verfassungsschutzberichten stehen und als vermeintlich verfassungsfeindlich gegenüber diesem System stehen. Jawohl, wir sind verfassungsfeindlich."

Beweis: Rainer Fromm, Videofilm "Rechtsextremismus in Thüringen. Teil l", Landeszentrale für politische Bildung, Erfurt, 1998 (23:00 -23:36 Min.), Anlage 143, Video wird nachgereicht

Die nationalsozialistische Diktatur wird verherrlicht. So wird in der NPD-Publikation "Klartext' über angebliche Vorzüge der NS-Herrschaft ausgeführt, dass es unter ihr "keine Analphabeten, so gut wie keine Arbeitslosen, keine Obdachlosen, Bettler, keine Zuhälter, aber eine Justiz gab, die durch gesunde Moral- und Wertvorstellungen der Menschen unterstützt, die Kriminalität offensiv und wirkungsvoll bekämpfte, in dem die Verschwendungssucht, die Eigenbereicherung seiner Volksvertreter und die Deutschfeindlichkeit rigoros bekämpft wurde".

Beweis: "Klartext für Volkstum, Kultur, Wahrheit und Recht", 1/1998, S.26, Anlage 144

In der Publikation des Landesverbandes Sachsen heißt es zum Verhältnis der NPD zum Nationalsozialismus wie folgt: "Die NPD hat keinerlei Berührungsängste mit dem System des Dritten Reiches."

Beweis: "Sachsen Stimme", Mai/Juni 1997, S. 5, Anlage 145

Schließlich verherrlicht die NPD das NS-Regime auch insoweit, als sie ihre Demonstrationen bewusst an Tagen veranstaltet, die gleichzeitig Jahrestage von Ereignissen sind, die für die Nationalsozialisten bedeutsam waren, z. B. Aufmarsch vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 29. Januar 2000 (Vorabend der "Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten) sowie Demonstration in Berlin am 12. März 2000 ("Tag des Anschlusses" von Österreich an das Deutsche Reich).

Sie gestaltet zudem ihre Parteitage in Anlehnung an diejenigen der NSDAP.

Beweis: NPD-Propagandafilm "Aufbruch 2000", Anlage 146,

Video wird nachgereicht

Über die Verwendung der NS-Diktion hinaus werden durch die NPD führende Repräsentanten des Nationalsozialismus heroisiert.

Das NPD-Organ "Südwest Stimme" schwärmte vorbehaltlos und ohne jede kritische Distanz über Joseph Goebbels als den "wohl weltweit größten Propagandisten".

Beweis: "Südwest Stimme" Nr. 1/1998, S. 14, Anlage 147

Funktionäre der NPD haben sich u. a. im Hinblick auf anstehende, für die rechtsextremistische Szene bedeutsame Jahrestage über den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß geäußert. Zu dessen 10. Todestag hieß es:

"Am 17. August dieses Jahres jährt sich zum zehnten Male der gewaltsame Tod eines Mannes, den man getrost als das `gute Gewissen des deutschen Volkes' bezeichnen kann."

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 7-8/1997, S. 3, Anlage 148

Ebenfalls auf Heß bezieht sich der NPD-Kreisverband Recklinghausen. Die Titelseite seiner Publikation wird von einem Bild Heß' dominiert, das mit dem Zusatz "Wir gedenken in stiller Trauer dem Friedensflieger, Rudolf Hess, 1894 - 1987" versehen ist. Eine weitere Ehrung erfährt Heß durch den Abdruck eines seiner Gedichte auf einer der nachfolgenden Seiten.

Beweis: "Kreisblatt" des NPD-KV Recklinghausen, Nr. 9/2000, Anlage 149

In der "Deutschen Stimme" heißt es über den 1997 verstorbenen rechtsextremistischen Revisionisten Otto-Ernst Remer, einen der führenden Mitbegründer der verbotenen SRP (vgl. BVerfGE 2, 1 [31):

"Kämpfer, Vorbild, Kamerad ... Aber auch junge Menschen sollten sich mit dem lebenslangen aufopferungsvollen Kampf Remers auseinandersetzen. ... Am 20. Juli 1944 war er maßgeblich an der Niederschlagung des Putschversuchs gegen Adolf Hitler beteiligt. ... Wie an der Front handelte er auch hier befehlsmäßig und eidgetreu. ... Durch Remers energisches und beherztes Eingreifen kam die Verschwörung schon im Anfangsstadium zum Erliegen."

Beweis: "Deutsche Stimme", Nr. 11/1999, S. 14, Anlage 150

Im Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wird über Remer gesagt:

"Der Generalmajor Otto Ernst Remer ist 85-jährig im spanischen Exil gestorben. Die Gesinnungsjustiz wollte den greisen General ohne Bewährung in ein Gefängnis stecken, weil er in seiner Zeitschrift `Remer-Depesche' einige historische Gegebenheiten des Dritten Reiches anders sah, als die beamteten Geschichtsschreiber. ... Nach dem Kriege war Remer in der Sozialistischen Reichspartei. ... Das nationale Deutschland hat mit General Remer einen großen unbeugsamen Kämpfer verloren, der nach dem selbstgestellten Motto lebte: `Deines Volkes Ehre ist auch Deine Ehre. Verteidige Sie!..

Beweis: "Deutsche Zukunft - Landespiegel Nordrhein-Westfalen", Nr. 10/1997, Anlage 151

Im August 1999 äußerte der Beisitzer im NPD-Landesvorstand Bayern und stellvertretende Vorsitzende der JN in Bayern, Frederick Seifert, das Ziel der Politik müsse sein, eine "Kopie des Dritten Reiches in Wort und Bild" zu erreichen.

Beweis: Behördenzeugnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 28. August 2000, Anlage 152

D. Die Nebenanträge

1. Auflösung der NPD und ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten und Verbot einer Ersatzorganisation

Nach § 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG sind mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Auflösung der Partei und das Verbot zu verbinden, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Es wird beantragt, ausdrücklich auch die Auflösung der Teilorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) zu beschließen. Sie teilt notwendiger Weise das Schicksal der NPD. Ihre Auflösung sollte zur Klarstellung ausdrücklich ausgesprochen werden.

2. Vermögenseinziehung

Es wird ferner beantragt, das Vermögen der NPD nach § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG zugunsten des Bundes zu gemeinnützigen Zwecken einzuziehen.

3. Vollstreckung

4. Gemäß § 35 BVerfGG wird beantragt, die Vollstreckung entsprechend § 32 Parteiengesetz den Innenministerien des Bundes und der Länder zu übertragen (vgl. BVerfGE 5, 85 [393]). E. Schlussbemerkung

Die Vielzahl der vorgetragenen Beweismittel fügt sich zu einem Gesamtbild der NPD zusammen, das diese als Partei ausweist, die in aktiv kämpferischer, aggressiver Weise darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die NPD ist deshalb verfassungswidrig.

Die Verfassungswidrigkeit der von der NPD verfolgten Ziele ergibt sich aus den vorgelegten Dokumenten, insbesondere Parteiprogramm, strategischem Konzept, Schulungsheften und Veröffentlichungen in der Parteipresse. Für die aktiv kämpferische, aggressive Haltung liegen ebenfalls zahlreiche dokumentarische Beweise vor, die aus der NPD selbst stammen.

Darüber hinaus können Absichten und Einstellungen der Mitglieder und Anhänger und der Stil ihres Auftretens durch eigene und fremde Videoaufzeichnungen von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen der NPD anschaulich gemacht werden. Straftaten von Mitgliedern und Anhängern, für die die NPD den Boden bereitet hat, sind durch Gerichtsurteile festgestellt, auf die ggf. zurückgegriffen werden kann.

Ergänzend werden einige nur intern gemachte Äußerungen - insbesondere antisemitische Hetzparolen und Drohungen gegen Verantwortliche des "Systems" - vorgetragen. Zum Beweis dieser Äußerungen werden Behördenzeugnisse angeboten, also Auskünfte von Beamten der Verfassungsschutzbehörden, die Informationen aus der Binnensphäre der NPD entgegengenommen haben.

Diese werden jeweils durch weitere, mit Dokumenten belegte Fakten bestätigt (vgl. BVerfG in NJW 96, 448f.).

Bei der Fülle des insgesamt vorgelegten Beweismaterials genügt es, in der mündlichen Verhandlung u. a. aus einer großen Zahl sinnähnlicher Urkunden typische Beispiele herauszugreifen (vgl. BVerfGE 2, 1 [22].

Es ist zu erwarten, dass die NPD versuchen wird, während des laufenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht den Eindruck einer demokratischen Partei zu er wecken, die zu Unrecht von ihren politischen Gegnern verfolgt werde. Sie wird deshalb möglicherweise gegen eigene Mitglieder, die sich in letzter Zeit besonders auffällig verhalten und besonders extreme Ansichten vertreten haben oder dies künftig tun, Parteiordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss aus der Partei ergreifen. In einem Fall hat sie dies bereits unternommen: gegen Steffen Hupka, den bisherigen Schulungsleiter, der auch in dieser Antragsschrift mehrfach mit verfassungsfeindlichen Äußerungen zitiert wird, ist ein Parteiausschlussverfahren in Gang gesetzt worden; von der von ihm gegründeten "Revolutionären Plattform" hat sich die Parteiführung distanziert. Durch solche Vorgänge wird jedoch das Gesamtbild der NPD nicht verändert. Sofern es sich nicht nur um Kontroversen zwischen verschiedenen Flügeln und Gruppen der Partei handelt, wie sie gerade im rechtsextremistischen Spektrum durchaus üblich sind, dürften derartigen Maßnahmen taktische Überlegungen zugrunde liegen. Die Beurteilung nach Art. 21 Abs. 2 GG erfolgt nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild der Partei, sondern muss auf den wirklichen Verhältnissen beruhen. Verborgene Verhaltensweisen und geheime Ziele sind selbstverständlich in diese Beurteilung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 5, 85 [144]). Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist durch die Vielzahl der angeführten Belege hinlänglich bewiesen. Selbst wenn sie es wollte, würde es der Parteiführung auch nicht möglich sein, den Charakter der NPD noch während des Verfahrens so sehr zu verändern, dass die Voraussetzungen des Parteiverbots wegfielen.

Prof. Dr. Hans Peter Bull
Dr. iur. h.c. Karlheinz Quack

1 Formulierung von Bernd Wagner, Leiter des Zentrums Demokratische Kultur, Berlin bei einer Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 25. Oktober 2000 (schriftliche Stellungnahme, Seite 5

2 Prof. Reinhard Kühnl in der Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 25. Oktober 2000, schriftliche Stellungnahme S. 5

3 Die Schrift ist durch Entscheidung der Bundesprüfstelle vom 3. März 1999 in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen worden

4 Laut "Weg und Ziel - Nationalistisches Schulungsheft", Nr. 1/2000 April - Juni, ist für diese inhaltlich unveränderte Auflage Stefan Lux (Schulungsleiter nach Ausscheiden Hupkas seit April 2000) als Schulungsleiter verantwortlich.

5 Teilnehmerzahlen: 01. März 1997, München: 4.300; 24. Januar 1998, Dresden: 1.200; 12. September 1998, Münster: 500; 07. Februar 1998, Passau: 4.000; 01. Mai 1998, Leipzig:, 4.000 - 5.000; 21. September 1998, Rostock: 3.500; 06. November 1999, Rosenheim, 400 - 450; 27. November 1999, München, 550; 29. Januar 2000, Berlin: 500; 12. März 2000, Berlin: 500; 01. Mai 2000, Berlin: 1.200; 01. Mai 2000, Dresden: 300; 01. Mai 2000, Fürth: 500; 01. Mai 2000, Grimma: 600; 01. Mai 2000, Ludwigshafen: 300; 01. Mai 2000, Wetzlar: 140; 27. Mai 2000, Passau: 4.000