NPD-Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
Dokumentation der Pressemitteilung
Bundestag und Bundesrat haben am 30. März 2001 ihre Anträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungswidrigkeit der National-Demokratischen Partei Deutschlands (NPD) festzustellen und damit ein Verbot dieser rechtsextremistischen Partei zu erreichen. Die Bundesregierung hatte dies bereits am 30. Januar 2001 getan. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye sagte am 30. März 2001 in Berlin, die Bundesregierung sei sehr befriedigt, dass damit nun alle drei dazu fähigen Verfassungsorgane sich für ein Verbot der NPD einsetzten. Dies sei eine Bestätigung und Verstärkung der Politik der Bundesregierung.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Oktober 2001 beschlossen, in der Frage eines möglichen Verbotes der NPD mündlich zu verhandeln. Die Anträge der Verfassungsorgane seien zulässig, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Klageschriften seien zudem hinreichend begründet, um ein solch tiefgreifendes Verfahren zu rechtfertigen.
Gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei. Die drei antragstellenden Verfassungsorgane sind sich in den Begründungen ihrer Verbotsanträge einig, dass sich die NPD die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik zum Ziel gesetzt hat. Sie verfolgt dieses Ziel in besonders aggressiver und gewalttätiger Weise.
Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2000 am 29. März hat Bundesinnenminister Otto Schily erneut die besondere Aggressivität der NPD in ihrem Kampf gegen die Verfassungsgrundlagen der Bundesrepublik hervorgehoben. Der Bericht beweist, dass die NPD ihren "Kampf um die Straße" fortgesetzt hat. Zahlreiche NPD-Mitglieder, darunter auch Funktionäre, waren auch im Jahr 2000 in rechtsextremistische Straftaten verwickelt. Die Partei bekannte sich offen zu ihrer Zusammenarbeit mit Neonazis und Gewaltbereiten. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bildete die NPD weiterhin eine Basis für eine organisierte Unterwanderung des demokratischen Rechtsstaates, für Antisemitismus und Rassismus.
letzter Stand: 07.06.2001
Die Bundesregierung hat am 30. Januar 2001 beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) beantragt. In einem Schriftsatz wird die verfassungsfeindliche Ideologie der NPD und die Verfassungswidrigkeit dieser Partei ausführlich dargestellt.
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